Winterdienst laut Wintersatzung Dresden
Es schneit - wie schön ...
Vielleicht fragen Sie sich, wo es steht, wieviel, wann und wo man schippen muss. Die Antwort findet man in der "Satzung der LH Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen in Dresden".
https://www.dresden.de/.../winterdienst_anliegersatzung.pdf
In Kürze:
- werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr sowie bis 20 Uhr (§ 4 Abs. 4)
- ca. 1,50 m von Grundstücksgrenze (§ 3 Abs. 4)
Versuchen Sie es positiv zu sehen: Schneeschippen als Frühsport gemeinsam mit den Nachbarn! Danach ist man wirklich munter.